Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 7. Januar 2021

Geltung

Diese allgemeinen Geschäfts­be­dingungen gelten für alle Geschäfts­beziehungen von 
Ralph Lindner, Schuß­lei­ten­weg 77b, 90451 Nürnberg (im folgenden „Agentur“), mit ihren Kunden (im fol­gen­den „Kunde“), sofern nicht ausdrücklich andere oder zusätzliche Ver­trags­­be­dingun­gen schriftlich vereinbart worden
 sind, oder in der Auftrags­­­­be­stä­ti­gung bzw. dem Auftrag der Agentur auf ab­weichende
 oder er­gän­zende Vertrags­­bedingungen verwiesen wird. Unser Angebot richtet sich aus­schließ­lich an Unternehmer. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Ist der Kunde eine natürliche Person, richtet sich unser Angebot nur an ihn, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals aus­drück­lich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allge­mei­nen Geschäfts­be­dingungen eines Kunden, die nicht mit unseren All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­dingungen übereinstimmen, wird jetzt schon wider­sprochen. Dies gilt auch dann, wenn Gegen­­be­stä­ti­gungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts-, Liefer-, Zahlungs- und/oder Ein­kaufs­­be­dingungen erfolgen. Solchen Gegen­­be­stätigungen wird hiermit ausdrücklich wi­
der­sprochen.

Angebot und Vertragsschluss


Angebote, Auskünfte über Preise und Lieferungs­möglich­keiten der Agentur sind, wenn 
nicht schriftlich etwas anderes ver­einbart wurde, un­verbindlich. Dies gilt auch hin­sichtlich Preisangaben. Ent­würfen, Farben, Abbildungen, Maße, Grammaturen, Gewichte und
 sonstige Leistungsdaten, welche nur dann verbindlich vereinbart gelten, wenn dies aus­
drücklich schrift­lich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des tech­nischen Fort­schritts so­
wie Irrtum oder Kalkulations­fehler bleiben vor­behalten und begründen keinen An­spruch 
auf Lieferung oder Ersatz­leistung gegenüber der Agentur. Die Agentur behält sich an ihren An­ge­boten und den dazu­gehörigen Unterlagen, Skizzen, Fotoaufnahmen, Bild­bear­
beitungen, Entwürfen, Probesatz, Probedrucken, Mustern und ähnlichen Vorarbeiten als Urheber
 ein Eigentums- und Verwertungs­recht vor, sofern im Auf­trag nichts ab­weichendes vereinbart wurde. Vor­arbeiten können auch dann be­rechnet, werden, wenn ein Herstellungs­­auftrag nicht erteilt wird. Die Weitergabe, Veröf­fentlichung, Verviel­­fältigung von An­geboten oder damit in Zusammen­­hang erstellten Un­terlagen der Agentur oder die Verwirk­lichung durch Dritte ist nicht gestattet und berech­tigt die Agentur den Erstellungs­­aufwand oder eine pauschale Aufwands­­ent­schädigung zu 
berechnen. 
 Der Kunde ist gegenüber der Agentur an einen Vertragsantrag (Auftrag) vier Wochen ge­
bunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Agentur die Annahme der Bestellung in­nerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt, die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt,
 oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung begonnen hat. Neben­abreden,
 Änderungen und Ergänzungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Agentur wirk­
sam.


Preise und Zahlung, Mehrleistung

Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung am Sitz der Agentur gültigen Umsatzsteuer. Abzug von Skonto oder Rabatt ist nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich im Angebot
 oder der Auf­trags­be­stätigung aus­geführt oder in einer getroffenen Rahmen­verein­barung schriftlich eingeräumt wurde. 
 Bei Zahlungs­­verzug macht die Agentur gemäß BGB §288 II nF bei Rechts­ge­schäften, an
 denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, einen Verzugs­zins von 8 Prozent­punkten über
 dem Basiszinssatz der Bundesbank (8%+Basis­zinssatz der Bundesbank) p. a. bei anderen 5
Prozentpunkte über dem Basis­zinssatz der Bundesbank (5%+Basis­zinssatz der Bundes­
bank) p. a. Verzugszinsen geltend. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie 
Mahngebühren bleibt vor­behalten.
 Die Berechnung von Ware oder Dienstleistung über den bestellten Um­fang hinaus (Mehrleistung, z. B. Überlieferung) wird nur, so­
weit dies ausdrücklich vorab dem Kunden mitgeteilt wurde, vorgenommen. Die Berechnung einer Über­lieferung durch einen Lieferanten wird nur dann akzeptiert, wenn dies ausdrücklich bei Auftrags­er
teilung von der Agentur bestätigt wurde.

Lieferung und Leistungserfüllung

Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht im Auftrag oder dem zugrunde liegenden
 An­gebot der Agentur schrift­lich und aus­drücklich ein „verbind­licher Liefer­termin“ oder 
eine „verbind­liche Liefer­frist“ ver­einbart wurde. Eine vereinbarte Liefer­frist beginnt mit Ver­trags­abschluss, frühestens jedoch mit der voll­stän­di­gen Ab­­lie­ferung der vom Auftrag­­geber bei­zu­bringenden Unter­­lagen bzw. der von ihm zu er­tei­len­den Frei­­gaben und, falls ver­einbart, nicht vor Ein­gang einer evtl. ver­ein­bar­ten An­zahlung. Die 
Ein­haltung der Liefer­­frist durch die Agentur setzt in jedem Fall die Er­­füllung der Vertrags­
­pflichten durch den Kunden voraus. Die Liefer­frist ist ein­gehalten, wenn bis zu ihrem Ab­
lauf der Liefer­ge­genstand das Werk des Lieferanten verlas­sen hat oder die Versand­be­reit­­schaft mitgeteilt ist. Nach­trägliche Änderungs- und Er­gänzungs­­­wünsche des Kunden ver­längern die Liefer­zeit an­­ge­messen. Alle Liefer­­termine stehen unter dem Vor­behalt richti­­ger und recht­­­zeitiger Selbst­belieferung der Agentur. Unvor­­her­­ge­sehene Lieferungs­hin­
dernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebs­störungen im eigenen Betrieb oder in
 dem des Vor­lieferanten, Transport­­schwierig­keiten usw. berech­tigen die Agentur, die Liefe
rungs­­ver­pflichtung ganz oder teil­weise auf­zu­heben und berechtigen den Kunden nicht 
zur Kün­digung des Vertrags­­verhältnisses. Schadens­­ersatz­­an­sprüche aufgrund der Nicht­
ein­haltung einer Liefer­frist sind aus­geschlossen.

Urheberrecht und Eigentum der Produktionsmittel
​

Der Kunde prüft die Zulässigkeit der Verwendung von Fotos, Illustrationen, Waren- und 
Markenzeichen oder von anderem urheberrechtlich- oder anderweitig geschützten Wer­
ken. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Aus­führung seines Auftrages Rechte, insbe­
sondere Urheber­rechte Dritter, verletzt werden und stellt die Agentur von allen Ansprü­
chen Dritter wegen einer solchen Rechts­verletzung frei.
 Die von der Agentur zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegen-­stände und Hilfs­mittel, insbesondere Software, Dateien, Datensicherungen, Druck-
platten und Siebe, Stanz- und Werk­zeuge bleiben Eigentum des Auftragnehmers 
und werden nicht an den Kunden aus­geliefert, auch wenn sie gesondert anteilig be­rech­
net werden.
 Die Agentur darf auf Vertrags­erzeugnissen in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Einem
 vom Auftraggeber geäußerten Wunsch auf Unterlassung dieses Hinweises wird entspro-
chen. Der Agentur ist die Werbung mit den Vertragserzeugnissen und Vorlagen sowie de-
ren Verwendung als Arbeitsmuster und Referenzen sowohl persönlich, als auch im Inter-
net und in eigenen Druckwerken, Angeboten etc. gestattet.


Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt ohne Gewähr für billigste Verfrachtung auf Kosten und Gefahr des
 Kunden, soweit keine abweichenden Regelungen z. B. die Vereinbarung von Versandkos­
ten­pauschalen getroffen wurden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sen­
dung an die den Transport ausführende Organisation übergeben worden ist oder zwecks Ver­sendung den Lieferanten bzw. die Agentur verlassen hat. Soll die Ware vom Kunden ab­
geholt werden, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versand­bereitschaft an den Kun­
den über. Den Versand beauftragt die Agentur mit der ge­botenen Sorgfalt, haftet jedoch nur bei Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wird der Versand ohne Verschul­

den der Agentur verzögert, oder die Ware nicht abgeholt, so lagert die Ware auf Kosten 
und Gefahr des Kunden. Auf schriftlichen Antrag des Kunden werden Lieferungen in sei­&shy
nem Namen und auf seine Rechnung versichert.

Eigentumsvorbehalt​

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ge
gen dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sie sich das Eigentum an den gelie­ferten Waren bzw. sämtliche Verwertungs­rechte an sonstigen Leistungen vor. Erlischt das
(Mit-) Eigentum durch Ver­bindung, so wird bereits jetzt ver­ein­bart, dass das (Mit-) Eigen
tum des Kun­den an der ein­heit­lichen Sache wertanteilmäßig nach dem Rech­nungs­wert 
auf die Agentur übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich.

Korrektur, Freigabe, Mängelrüge, Beanstandung, Gewährleistung

Vereinbarte Preise gelten nur soweit der Aufwand dem bei Angebotsabgabe kalkulierten 
Aufwand entspricht. Üblicherweise beinhaltet ein Auftrag auch das zugänglich machen eines Entwurfes und die Vornahme einer Korrektur durch
 die Agentur, ggf. mit erneuter Übersendung an den Kunden. Sollte in der Korrekturphase – z. B. 
aufgrund erheblicher Textänderungen durch den Kunden oder aufgrund neu bereitgestellter Materialien – eine neue Gestaltungsarbeit (Theme, Template, Neusatz, neue 
Spalten-/Seitenumbrüche etc.) nötig werden, wird der Aufwand, einschließlich eines dadurch verursachten Mehraufwandes oder eines zusätzlichen sonstigen Aufwandes (Kom
munikationskosten, Fahrkosten etc.) dem Kunden berechnet, nicht aber die reine
 Ausbesserung von Textfehlern, Fehlern der Silbentrennung oder ähnliches. Der Kunde hat zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischen­erzeugnisse unverzüglich, spätestens aber innerhalb drei Werktagen zu prüfen. Der Kunde übernimmt
 mit der Genehmigung von Entwürfen die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text
 und Satz. Eine still­schweigende Ge­nehmi­gung der Arbeiten gilt als erteilt, wenn der Kunde innerhalb obiger Frist keine ausdrückliche Genehmigung erteilt, aber
 auch keine geänderten Korrekturen verlangt. Veranlasst der Kunde die weitere Produktion,
 z. B. vom Designentwurf zum Layout, vom Layout zum Umbruch, vom Druck zur Weiter­verarbeitung oder Ähnliches, gilt die jeweils vorher erfolgte Arbeit als vom Kunden genehmigt und diese Leistung der Agentur als abgeschlossen. Nachträglich gewünschte Änderungen einer bereits abgeschlossenen Bearbeitungss­stufe
 sind keine Reklamationen sondern stellen einen zusätzlichen vom Kunden veranlassten
 Aufwand dar. Werden keine detaillierten Angaben über Inhalte, Ausführung oder Gestaltung gemacht,
 erfolgt die Ausführung nach bestem Wissen durch die Agentur. Reklamationen und Haf
tungs­anspruch diesbezüglich sind nicht zulässig. Bei telefo­ni­schen oder anderweitig münd
lich erfolgten Anweisungen liegt die Gefahr der Ausführung beim Kunden. Bei Fehlern, welche
 die Agentur zu vertreten hat, muss die Be­an­standung unverzüglich erfolgen, damit durch 
die Agentur ggf. An­sprüche an Vor­lieferanten geltend gemacht werden können. Eine Haftung der Agentur für übliche Abnutzung, Alterung, Aus­bleichen, Farbabweichun
gen ist ausgeschlossen. Lieferun­gen an den Kunden sind vor Annahme auf Beschädigung der Um­verpackung zu prüfen. Beschädigte Pakete dürfen nicht angenommen werden und müssen unmittelbar beim Logistikdienstleister reklamiert werden. Mangelhafte Liefer­gegenstände sind vom Kunden auf eigene Kosten an die Agentur zu
senden. 
Der Kunde sollte beachten, das a) eine sofortige Reklamation der Ware erfolgt. b) die Mängelanzeige schriftlich mit Schadensmuster erfolgt. c) alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt wurden, da die
Gewähr­leistungs­pflicht der Agentur im Falle eines Verzuges ruht. d) die Mängel unter die oben beschriebenen Haftungs­gründe fallen. e) die Produkte ordnungsgemäß gelagert und verwendet wurden. f) ein Weiterverkauf oder eine Verwendung einer beanstandeten Ware weder komplett 
noch in Teilen zulässig ist und hierdurch Ansprüche auf Nach­besserung entfallen. Als Gewähr­leistung kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Die Agentur ist auch zur
 Ersatz­lieferung berechtigt. Zur Nachbesserung hat der Kunde eine angemessene Frist ein­
zu­räumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Rückgängig­machung des 
Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Alle
 weiteren Gewährleistungsansprüche des Kunden, sowie die Haftung für Mangelfolge­schä
den sind ausgeschlossen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigt nicht zur 
Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Repro­duktionen in allen Druck­verfah
ren können Farbabweichungen nicht beanstandet werden, wenn diese dem üblichen
 Rahmen beim aktuellen Stand der Technik entsprechen oder eine angemessene Ge
brauchs­fähigkeit gegeben ist. Das Gleiche gilt für Abweichungen zwischen Andrucken,
 Korrektur­aus­drucken etc. und Auflagen­druck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit
 des eingesetzten Materials haftet die Agentur immer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferanten. In einem solchen Fall ist die Agentur von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferer an den Auftraggeber
abtritt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datensicherung und -schutz, salvatorische Klausel


Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Nürnberg.
 Soweit der Kunde zu dem in § 24 BGB bezeichneten Personenkreis gehört, wird Nürnberg
 als Gerichts­stand vereinbart. 
Es gilt aus­schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese Ge­
schäfts­bedingungen und den gesamten Rechts­beziehungen zwischen der Agentur und
 ihren Vertrags­partnern. Die Anwendung des „Einheitlichen Gesetzes über den internatio
nalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kauf­verträgen über bewegliche Sachen (EAG)‘ wird ausdrück
lich ausgeschlossen. 
Die Agentur ist nicht zu einer Archivierung und Sicherung von Kundendaten auf eine Weise verpflichtet, die über gesetzliche Bestimmungen hinausgeht. Falls eine Archivierung 
und Rearchivierung mit dem Kunden vereinbart wurde, wird dieser Aufwand dem Kunden
 gesondert berechnet. Sofern nicht anders vereinbart oder durch gesetzliche Bestimmungen garantiert, hat der Kunde kein Recht auf eine Herausgabe von Daten. Die Agentur speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der Daten­schutz­grundverordnung im Rahmen der Geschäftsbeziehungen soweit dies im Rahmen der Zu
sammen­arbeit zweckmäßig und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zulässig und notwendig ist. 
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäfts­bedingungen nichtig, unwirksam oder
 anfecht­bar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmun­
gen oder Ver­einbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszule­
gen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise 
möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungs­bedürftige Lücken.

Ergänzende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in konkreten Fällen ergänzt durch
  • Datenschutzerklärung gemäß DSGVO
  • Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Memorandum of Engagement (MoE)